Holzschnitt 1510
    
Nikolaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Die Luzerner Chronik von Diepold Schilling
  
Quelle Nr. 208

  

  
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Zeit: 1507–1513
  
Herkunft: Bilderchronik, Luzerner Chronik des Diepold Schilling, Bestand: Bürgerbibliothek Luzern in Folio
  
Kommentar: Diepold Schilling war der Sohn des Unterschreibers der Stadt Luzern, Johannes Schilling, der seinen Vater im Dezember 1481 an die Tagsatzung von Stans an Ort und Stelle begleitete; ob er allerdings bei den Verhandlungen selbst dabei war, steht nicht fest, wahrscheinlich kannte er die Inhalte nur vom Hörensagen, also aus zweiter Hand. Dass, wie Diepold Schilling schreibt, Heimo Amgrund, der zu jener Zeit Pfarrer in Stans war, zu Bruder Klaus in den Ranft eilte und von ihm eine Botschaft, einen Vorschlag, mitbrachte, trifft sicher zu. Der zuverlässige Bericht lässt keinen Zweifel zu, dass Bruder Klaus nicht selber bei der Tagsatzung in Stans anwesend war, sondern dass er durch den Mittelsmann Heimo Amgrund Einfluss nahm. Gegenteiliges behauptet erst 1577 der Luzerner Schulmeister Johannes Schnyder. – Die Bürger von Luzern und Solothurn waren mehrheitlich freundschaftlich gesinnt gegenüber Frankreich.
  
Diepold Schilling von der Abstammung her Solothurner und nun in Luzern tätig war jedoch ein entschiedener Gegner der Franzosenpartei. Stattdessen setzte er sich für die politischen Anliegen des Herzogtums Mailand ein. Bekanntlich standen zu jenem Zeitpunkt die Länder, vor allem Unterwalden, mehr auf der Seite von Mailand (Quelle 028 und Quelle 045). Dass dieser Gegensatz in der Eidgenossenschaft polarisierend wirkte und unterschwellig die weitere Politik beeinflusste, ist durchaus möglich. Jedenfalls waren die Städte nun entschieden der Ansicht, den Bund der Eidgenossen zu erweitern um die Städte Freiburg und Solothurn. Die Länder wollten dies nicht. Um den beiden Städten dennoch freundnachbarlich entgegenzukommen, gab man den Einwohnern der fünf Städte (von Luzern, Zürich, Bern, Freiburg und Solothurn) das gegenseitige Burgrecht, bzw. Bürgerrecht. Die Länder Uri, Schwyz und Unterwalden betrachteten dies im Falle Luzern als Verstoss gegen den Bundesvertrag (Vierwaldstätterbund). Der Konflikt spitzte sich zu, beide Parteien beharrten auf ihren Standpunkten und warfen der Gegenseitige Rechtsverletzung vor. Die Einladung von den Städten zu einer gemeinsamen Tagsatzung zusammenzukommen wurde von der Ländern abgelehnt. Darauf wollten die Orte Zug und Glarus, die sich eher neutral verhielten und zu den Landorten gehörten, vermittelnd eingreifen. In dieser Phase bemühten sich die Luzerner bereits auch um das vermittelnde Eingreifen von Bruder Klaus; mehrmals wurden Boten in den Ranft gesandt, schliesslich ritt der Schultheiss im März 1481 selber zum obwaldnerischen Flüeli (Quelle 019). Schliesslich kam ein gemeinsamer Termin zustande: die Tagsatzung von Stans, Dezember 1481. Die Verhandlungen drohten jedoch vollends zu scheitern, der seit 1477 gestörte Landfriede hätte weiterhin bestanden. Schliesslich nahm der Pfarrer von Stans, Heimo Amgrund die Situation wahr, er eilte in den Ranft und kam mit einer Empfehlung von Bruder Klaus zurück. Die Delegierten nahmen diese ernst und berieten erneut. Schliesslich kam eine Einigung zu stande: das Stanser Verkommnis (Quelle 024). Festzuhalten ist unbedingt: Was Bruder Klaus bei dieser Gelegenheit wirklich gesagt hatte, wurde nie bekannt gegeben. Bleibt nur noch die Frage: Warum?
  
Diepold Schilling der Jüngere, Sohn des Luzerner Stadtschreibers Hans Schilling, weilte zwar während der Tagsatzung in Stans, durfte jedoch nicht an den Verhandlungen selbst teilnehmen, darum konnte er den Inhalt der Botschaft des Einsiedlers auch nicht kennen. Der Onkel, Diepold Schilling der Ältere, war zu der Zeit übrigens Gerichtsschreiber in Bern.
  

  
 Weiteres zum Stanser Verkommnis: …imaginativ gegenwärtig – Tagsatzung in Stans
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 596, 158–163

  

   [Fol 103b] Bruder Klaus von Unterwalden, der Einsiedler im Ranft und Bruder Ulrich.
  
In diesen Zeiten und lange davor lebte in Unterwalden ob dem Wald, im Kirchspiel [Kirchgemeinde = politischen Gemeinde, oder einfach: Gemeinde] ein Landmann [Bauer], der Claus von Flüe hiess. Er hatte eine Frau und viele hübsche Kinder. Er entschloss sich, seine Welt [Haus und Hof] zu verlassen und Gott in strenger Weise zu dienen. Das tat er auch mit bestem Wissen. Denn er ging von Frau [Dorothea] und Kind weg geradewegs zu den heiligen Stätten [er wollte ja ursprünglich nicht Einsiedler sondern Pilger werden], so dass man ihn eine lange Zeit aus den Augen verlor. Doch er kam heimlich wieder ins Land zurück und ging unterhalb seines Hauses hinab in den Ranft, in eine rohe Wildnis, in eine Schlucht. Hier wohnte er unter einem Felsen. Der böse Geist [Bild: Der Teufel in Chimärengestalt] setzte ihm mit vielen Plagen zu. Aber Gott, der Herr, gab ihm die Kraft in seinem Willen [Wohlgefallen] zu leben, so dass er begann, ohne sich an leiblicher Nahrung täglich ganz zu enthalten. So lebte er etwa zweiundzwanzig Jahre ohne jegliche Nahrung in einem für ihn errichteten Häuschen mit angebauter Kapelle. Seither [ist er] den Eidgenossen in vielen Angelegenheiten zur Hand gegangen [hat ihnen mit Ratschlägen geholfen], was [alles] wahr[haftig] war. Oben auf dem Berg wohnte ein Brüderchen aus Schwaben, er hiess Ulrich [Bruder Ulrich war klein gewachsen]. Er ass während des Tages nur drei Mundvoll, er hielt sich auch gefällig im Willen Gottes.
  
Klause
  
[Fol 103b]
  
[Fol 123] Wie sich eine Unruhe [ein Streit] erhob zwischen den Städten Zürich, Bern, Luzern, Freiburg und Solothurn mit den drei Ländern Uri, Schwyz und Unterwalden wegen dem Burgrecht.
  
Dieser Konflikt entstand, nachdem der Burgunderkrieg beendet war. In zwei Vereinbarungen mit dem Papst und auch mit dem König von Ungarn wurde zusammen mit den Eidgenossen beschlossen, einmütig, wohlwollend und in Frieden miteinander zu leben. Doch die beiden Städte Freiburg und Solothurn hatten sich mit denen [Leuten, Bürgern] von Bern verständigt, dass sie gerne in den allgemeinen Bund der Eidgenossen aufgenommen werden möchten, weil sie mit den Eidgenossen viel Gutes und Leidvolles erfahren hatten, Angehörige verloren, den Eidgenossen in treu und mit gutem Willen beigestanden waren; sie waren ja auch näher am Braten [näher an den Kriegschauplätzen]. An die Räte der ganzen Eidgenossenschaft wurde eine Bewerbung eingereicht mit der Bitte, sie unter die ihren in ihren Bund aufzunehmen, damit sie von Fürsten und Herren sowie anderen [Mächten] mehr geachtet wären und damit ihr hilfreicher Beistand belohnt und anerkennt werde. Auf ihren [der Berner] Ratschlag hin, sandten die beiden Städte Freiburg und Solothurn entsprechende Botschaften von Ort zu Ort und brachten überall ihr Anliegen vor, sie baten diese freundlich und mit allem Ernst, darüber in Luzern eine Tagsatzung abzuhalten und ihnen dann eine gute Antwort zu geben. Die Tagsatzung wurde ihnen zugesagt, jedoch nichts weiteres. Alle gingen heim um zu beraten, ob man ihre Bitte erhören und sie annehmen wolle oder nicht. Also schickten alle Orte ihre Botschafter mit der jeweiligen Antwort nach Luzern. Da jedoch nicht alle zur Versammlung nach Luzern kamen und die [Botschafter] von Freiburg und Solothurn alle Mühe aufbrachten, mit grossen Anstrengungen baten, sie anzunehmen, verbunden mit der Mahnung, die Treue und den guten Willen, Liebes und Leides, das sie miteinander im Burgunderkrieg erfahren hatten, sowie auch ihre zukünftige Bereitschaft anzuerkennen. Darauf wurde ihnen von den Städten Solches zugesagt. Aber man konnte tagen [Versammlungen abhalten] so viel man wollte, die Länder wollten weder sehen noch hören. So blieb die Sache unerledigt und wurde von manchen Orten gar nicht beachtet, obwohl die beiden Städte im Burgunderkrieg [auf Gedeih und Verderben] vermehrt [ergeben] waren und auch in Zukunft vermehrt [ergeben] sein wollten. Dies konnten Zürich, Bern, Luzern und einige andere Orte gut ermessen und sagte ihnen dafür ihren Dank. Wenn sie sich nicht Sorgen gemacht und sich um andere Leute kümmerten hätten, dann hätte sich das Übel für die ganze Eidgenossenschaft vermehrt.
  
[Fol. 124] Wie die Länder denen [den Räten] von Freiburg und Solothurn die Bitte vollständig ablehnten und darauf das Burgrecht geschaffen und beschlossen wurde.
  
Da nun über diese Angelegenheit viele Tagungen abgehalten wurden und beiden Parteien viele Unkosten, Mühe und Arbeit entstanden waren, und die Länder keinesfalls einlenkten, da wollten Zürich, Bern und Luzern die von Freiburg und Solothurn nicht ganz verstossen. Weil nun die beiden Städte nicht begehrten, sich mit jemandem gegen die Eidgenossen zu verbünden, machten die von Zürich, Bern und Luzern ein ewiges Burgrecht mit den beiden Städten Freiburg und Solothurn und diese wiederum mit ihnen [d.h. sie gaben sich gegenseitig das Bürgerrecht]. Dies wurde aufgeschrieben, besiegelt und in höchster Form bestärkt. Sie gaben einander die Briefurkunden. Danach schrieben [redeten] sie sich in ihren Botschaften immer mit Mitbürger an. Mit der Zeit vernahmen die Länder dies, und es gefiel ihnen nicht, sondern sie waren sehr verdrossen darüber.
  
[Fol. 124b] Wie die drei Länder ebenfalls zusammen tagten und darauf beharrten, dass das Burgrecht wieder abgeschafft werde.
  
Dieses Burgrecht stund nun einige Zeit an, aber nicht viele Tagungen. Die drei Länder Uri, Schwyz und Unterwalden begannen auch miteinander zu tagen, denn sie hatten an diesem Burgrecht ein grosses Missfallen und viel Verdruss. Zug und Glarus verhielten sich in dieser Angelegenheit neutral, sie wollten sich keiner der Parteien anschliessen, sie wollten nichts anderes, als freundliche Vermittler sein. Und nachdem diese miteinander beraten hatten, kamen sie nach Luzern und beantragten bei meinen Herren von Luzern, dass sie in freundlichem Entgegenkommen vom Burgrecht Abstand nehmen, denn der Bund könne dies keineswegs vertragen. Die [Luzerner] wollten dies auf ihre Bitte hin nicht tun. Es war jedoch ihre Absicht, meine Herren von Luzern davon abzubringen zu bringen, deswegen wollten sie einen Mahnbrief vorlegen, was sie auch taten, denn die drei Länder wollten konsequent meinen Herren von Luzern nicht gestatten, da sie mit einem Sonderbündnis [Vierwaldstätterbund von 1332] mit ihnen verbunden seien. Und so wie die Luzerner die Angelegenheit voranbringen wollten, so wollten man es auch in Zürich und in Bern. Es wurde ihnen [Zug und Glarus] jedoch darauf keine Antwort gegeben. Die Städte wollten es [immer noch] überdenken.
  
[Fol 125] Wie sich die drei Städte untereinander einigten und eine Antwort [an Zug und Glarus] vereinbarten.
  
Als nun die drei Städte untereinander eine Antwort vereinbart und hierüber ihre Stellungnahme festgesetzt hatten, schlugen sie den Ländern eine Tagsatzung vor und gab ihn die Erklärung, sie hofften und vertrauten darauf, nichts getan zu haben, was sich nicht ziemt, dass sie sehr wohl nur das tun wollten, als was der Kraft des ewigen Bundes, sei es der Vierwaldstätterbund oder ein anderer, angemessen sei. Zudem hätten sich die tüchtigen Leute von Freiburg und Solothurn ihnen allen gegenüber im Burgunderkrieg so aufrichtig verhalten, sie hätte sogar ihr Leben und ihr Gut eingesetzt, darum wäre es nur billig, ihnen dafür eine andere Wohltat und Freundschaft zu erweisen, wenn ihnen die Ehre, sich mit den Eidgenossen verbinden zu können, nicht zuteil werde. Deswegen sei es ihre Ansicht, sie würden es zu recht so verstehen. Sie wollten bei dem Burgrecht bleiben, sie waren im Glauben, niemand könne es ihnen verwehren, Bürger aufzunehmen. Sie meinten, es stünde in den Bundesurkunden nichts rechtliches dagegen, wiewohl es auch bisher nicht verweht wurde und auch jetzt nicht verwehrt werden könne, Landleute oder Stadtbürger aufzunehmen [auch die Länder übten diese Praxis seit langem], wie es ihnen beliebt. Da man dies nun beiderseitig hinauszögerte, wodurch viele Unkosten entstanden waren, entstand [allmählich] ein böser Streit, ein grosser Konflikt. Und besonders die Länder begannen meinen Herren [den Ratsherren von Luzern] fest zu drohen und scharfe Wörter von sich zu geben, dermassen, dass hernach meine Herren, wiewohl sie ihnen immer rechtmässig zuredeten, meinten, ihre Stadt gerate in eine Notlage. So machten sie ein Schutzgatter bei Wickhaus, auch einige Schutzlöcher in die Türme und Mauern, gegen den See hin und anderswo. Die verdriesste die Länder. Doch dessen ungeachtet, legten beide Parteien einander das Recht dar, auf der Grundlage der Bundesurkunden. Es wurde angesetzt, für die [Bereinigung] Rechtslage nach Stans in Nidwalden zu gehen. Dort könne jeder seine Sache zum Recht beitragen. Aber es kam dazu, wieviele Leute auch auf beiden Seiten waren, Unterhändler und andere, dass man sich nach zwei Tagen gänzlich zerschlug und sich unfreundlich verabschiedete. Dennoch wurde viel dafür gearbeitet, und nach acht Tagen [Fol. 125b] nochmals eine Tagsatzung angesetzt, vor Weihnachten in Stans. Beide Parteien sagten zu und hielten es ein. Als man zu der Zeit nach Stans kam, wollte sich die Sache nach viel Mühe und Arbeit nicht zu einer freundschaftlichen Lösung entwickeln. Es zog sich hin bis zum Vorabend von St. Thomas [Festtag von St. Thomas: 21. Dezember], und alles wurde je länger desto schlimmer.
  
[Fol. 126 - Die Tagsatzung in Stans, Dezember 1481] Wie der Rechtsstreit zu guter letzt durch Herr Heimo Amgrund, Kilchherr von Stans in Eile zu Bruder Klaus gebracht wurde und auf den Rat von Bruder Klaus geschlichtet wurde.
  
Zu dieser Zeit gab es einen ehrlichen und frommen Priester als Pfarrer von Stans. Er hieß Heini (Heimo) Amgrund, Bürger von Luzern, ein enger Vertrauter von Bruder Klaus im Ranft. Dieser Herr Heini verstand und merkte, daß nichts anderes mehr möglich schien als Krieg. Er stand in der Nacht auf, begab sich eilends zu Bruder Klaus und legte ihm die Sachlage dar.
  
Die Verhandlung war ins Stocken geraten, man sah keinen rechten Ausweg, und so wollte jeder am Nachmittag nach Hause fahren. Man konnte sich nicht mehr helfen, keiner traute der Stimmung, und wenn sich niemand besser besinnen konnte, mußte es wohl Krieg geben. Als man gegessen hatte und aufbrechen wollte, da kam Herr Heini schwitzend herbeigerannt von Bruder Klaus. Er lief sofort in alle Wirtshäuser und bat die Abgesandten mit weinenden Augen, sich um Gottes und um Bruder Klausen willen wieder zusammenzusetzen und die Ansicht von Bruder Klaus anzuhören. Dies geschah dann auch. Was er aber übermittelte, war der Öffentlichkeit nicht zugänglich; es wurde Herrn Heimo durch Bruder Klaus verboten, daß jemand außer den Abgesandten seine Kunde vernehmen durfte. So gab Gott das Glück, wie bös es auch vormittags noch ausgesehen hatte, daß durch diese Botschaft alles sich zum Besseren wandte und innerhalb einer Stunde alles ganz und gar abgewogen und eingerenkt wurde. Johannes Schilling selig, der Schreiber meiner Herren von Luzern, mein Vater, mit dem ich selbst in Stans als Gehilfe dabei war, wurde beauftragt, den beschlossenen Vertrag schriftlich festzuhalten, was dann auch eilends geschah. Und so wurden Freiburg und Solothurn in diesem Vertrag aufgenommen, so wie sie jetzt sind. Das Burgrecht wurde abgeschafft. Es wurden neue Urkunden angefertigt, welche man die «Stanser Verträge» nennt. Die gleichen Leute hatten nun echte Freude, und so wurde die Angelegenheit am Abend nach St. Thomas [22. Dezember] im Jahre 1481 zum Abschluß gebracht. Dieser Vertrag wurde mit den Siegeln aller Orte versehen und für ewige Zeiten eidlich als Bündnis angenommen. Darin mit eingeschlossen und neu bestätigt wurde der Sempacher Vertrag, wie man sich in Kriegen verhalten soll.
  
Stanser Verkommnis 1
  
Stanser Verkommnis 2
    
[Fol 126b]
    
  
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