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Die Landeswallfahrten der Obwaldner
Quelle Nr. 244
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Zeit: Mai 1558
Herkunft: Staatsarchiv Obwalden, Manual II, S. 217
Kommentar: Die alten, traditionellen Wallfahrtsorte für die Obwaldner (in Obwalden selbst) waren: St. Niklaus zu den Bänken (St. Niklausen, Kerns), St. Jakob im Ennetmoos (am alten Weg der Jakobspilger), Maria am Sonnenberg (Stalden). Diese Orte wurden durch die Grabstätte von Bruder Klaus in Sachseln allmählich verdrängt. 1558 wird an der Obwaldner Landsgemeinde beantragt, dass die Obwaldner wie die Nidwaldner Landsleute (Quelle 237) eine jährlich Wallfahrt nach Einsiedeln unternehmen sollen. Für die meisten Leute wäre dies etwas zu weit gewesen. So beschliesst man gemäss der Tradition weiterzufahren, mit der Ausnahme, dass die Pfarreiangehörigen von Sarnen und Sachseln in den Ranft eine Prozession, bzw. einen Kreuzgang abhalten. Erst 1566 wird für alle Obwaldner Pfarreien beschlossen, eine «Pflichtwallfahrt» zu Bruder Klaus zu unternehmen, in den Ranft oder nur zum Grab in Sachseln, wird nicht näher bestimmt. Den Tag kann jede Pfarrei frei wählen. Meistens lag er in der Bittwoche (Kreuzwoche) im Mai. Beinahe jede Pfarrei machte im Herbst noch eine weitere Wallfahrt. Gemeinsame Wallfahrten wurden nur bei besonderen Anlässen und Notlagen durchgeführt, 1605 sogar wegen einer Sonnenfinsternis, aber auch wegen kleineren Übeln, etwa im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Wölfe und Bären (vgl. die Bärentatze als Emblem von Bruder Klaus bei Wölflin, Quelle 072).
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 730–731
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a) [Beschluss der Landsgemeinde vom 8. Mai 1558] Des weiteren ist vorgebracht worden, ein Kreuzgang anzusagen und auszuführen nach Einsiedeln, wie unsere Landsleute [die Nidwaldner, siehe Quelle 237]. Hernach wurde vermehrt [gewünscht] auf den Freitag in der Kreuzwoche angesagt, dass die Leute von Alpnach und Kerns nach St. Jakob im Kernwald [Ennetmoos, Nidwalden, am alten Jakobspilgerweg] gehen sollen und die von Sarnen und Sachseln nach St. Klausen und in den Ranft, zu Bruder Klaus, und die von Lungern und Giswil nach Stalden [Maria am Sonnenberg]. Und aus jedem Haus soll eine bewährte Person [gehen]. Und dies fürderhin jährlich, bis es beendet wird. b) [Beschluss der Landgemeinde 30. September 1566, Montag nach Michael] Es soll jede Pfarrei einen Kreuzgang zu Bruder Klaus tun, doch an welchem Tag sie es wollen. Der Tag ist jetzt gemeldet auf nächsten Freitag. |
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