Holzschnitt 1510
    
Niklaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
   Home  
   Kolumne  
   Inhalt  
   Quellenwerk  
   Suchen  
   Kontakt  
  £
  
Blättern · Quellen
 
Nummer
  
   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Petermann Etterlins Report
  
Quelle Nr. 207

  

  
 … direkt zur Quelle, Kommentar überspringen

Zeit: Dezember 1507
  
Herkunft: Kronica von der loblichen Eydtgenoschaft, ir harkomen [ihre Entstehung] und sust seltzam stritten und geschichten ... gedruckt in Basel 1507 (Nachdruck: Basel 1752)
  
Kommentar: Pettermann Etterlin war Luzerner, jüngster Sohn des Luzerner Stadtschreibers Egloff Etterlin. Nach einem reichbewegten Leben als Chorherr von Beromünster und Söldner wird er Fürsprecher und Kanzleischreiber in Luzern. Er verfasste eine Art Reportage über die Tagsatzung von Stans [Stanser Verkommnis] vom 21. Dezember 1481. Ob er zu jenem Zeitpunkt selber in Stans war, steht jedoch nicht fest. Eine Stelle im Text konnte immer wieder zu Missverständnissen anregen: «... [Bruder Klaus] und tet mit siner eygen person so vil darzuo ...» Damit wollte Etterlin jedoch nicht behaupten, Bruder Klaus sei selber auf der Tagsatzung von Stans anwesend gewesen. Die Bedeutung der Worte ist vielmehr: Bruder Klaus trug durch seine Person, bzw. durch seine Autorität viel bei. Die Verbreitung des Irrtums war jedoch nicht aufzuhalten; spätere Chronisten, Kaspar Suter (1549, Quelle 241) und die Chronik im Stanser Winkellriedhaus (nach 1563, Quelle 248) trugen das ihre noch dazu bei. – Weitere Angaben über das Stanser Verkommnis liegen vor in den Briefen von beteiligten Städten und Ländern (Quelle 024) sowie in der Luzerner Chronik von Diepold Schilling (Quelle 208). Aus diesen Quellen geht hervor, dass Bruder Klaus nicht selbst in Stans war, sondern durch Vermittlung des Stanser Pfarrers Heimo Amgrund auf die Delegierten einwirken konnte.
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 594-595

  

   Nach diesen Burgunderkriegen, in denen damals die [Leute] von Freiburg und Solothurn viel Liebevolles und Leidvolles erfahren hatten und auch sonst viel mit den Eidgenossen zusammen ertragen hatten, obwohl sie nicht Mitglieder im Bund waren, verständigten sie sich mit den [Leuten] von Bern, ihrem nächsten Nachbarn etc.
  
In Bezug auf diese Geschehnisse bedachten und erwogen sie in ihren Herzen, wie man ihnen von allen Seiten so entschieden zu Hilfe gekommen war gegen den Herzog von Burgund, und sie stellten an die Acht Orte die Bitte und das Gesuch, mit ihnen einen ewigen Bund [Bundesvertrag] zu machen und zu vollstrecken. In dieser Sache wurden einige Tagsatzungen vereinbart und gehalten, doch die Länder waren nicht so recht damit einverstanden, jene in ihren Bund aufzunehmen. Die Städte wollten jene gerne aufnehmen, weil sie in den Burgunderkriegen und in anderen Angelegenheiten gegenseitig vermehrt [behilflich] waren. Weil jedoch die Sache bei den Ländern stets auf Ablehnung stiess, machten diese [die Städte Luzern, Zürich und Bern] ein Burgrecht mit den beiden Städten Freiburg und Solothurn [sie nahmen sich gegenseitig als Bürger an], was brieflich besiegelt, bekräftigt und einander übergeben wurde. Dies wollten jedoch die Länder nicht akzeptieren, sie waren der Ansicht, dass die Städte derlei nicht tun dürften, besonders die drei Länder Uri, Schwyz und Unterwalden meinten, dieses Burgrecht sei den [Leuten] von Luzern nicht gestattet, sie dürften derartiges nicht ohne ihre Einwilligung tun [gemäss dem Vierwaldstätterbund von 1332]. Daraufhin gaben die Luzerner zur Antwort, sie dürften Bürger und Landsleute aufnehmen, wo und wann immer sie es wollten. Die einen dürften es den anderen nicht verwehren, dies sei im Bündnis [Bundesvertrag] auch in einem Artikel enthalten etc.
  
Nach langem Streiten war eine derartiger Konflikt unter ihnen entstanden, dass sie es sich gegenseitig untersagten, sich nach dem Bundesvertrag zu rechtfertigen. Als sie dies taten und in grossen Rechtsstreit lagen, lebte gleichzeitig ein gottseliger, frommer und unbescholtener Mann, ein Bürger des Landes und auf dem Lande geboren. Sein Name war Bruder Niklaus von Flüe. Ihm missfielen diese Streitereien. Er trug mit seiner eigenen Person [= mit seiner Autorität] viel bei, als eine Tagsatzung in Stans stattfand, im oben erwähnten Unterwalden. Hierhin sollten die Acht Ort sowie Freiburg und Solothurn kommen, was sie dann auch taten. Der gute Bruder Klaus legte sich dabei so sehr in die Sache, dass sie alles zum guten brachten, so dass alles gerichtet und geschlichtet war. Und am gleichen Tag wurden die genannten [Leute, Bürger] von Freiburg und Solothurn als Bundesgenossen aufgenommen und angenommen. Es wurde hierzu Briefe angefertigt und besiegelt, am Samstag nach dem Tag des heiligen Zwölfboten [Apostel] Thomas, als man zählte von der Geburt unseres lieben Herrn Jesus Christus tausend vierhundert achtzig und ein Jahr [1481] etc.
    
  
Zurück zum Quellenverzeichnis (1501–1591)
  
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
  
… nach oben    
   
   
Bruder Klaus · Niklaus von Flüe · Flüeli-Ranft · Schweiz
© 1998–2024 ·
nvf.ch und bruderklaus.eu (vormals: bruderklaus.ch)
Designed and published by Werner T. Huber, Dr. theol.

Letzte Dateiänderung: 04.09.2009 16:35:07