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Bruder Ulrichs Kapelle im Mösli
Quelle Nr. 042
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Zeit: 2. Februar 1487
Herkunft: a) J. J. Eichhorn: Historia F. Nicolai des Saxo, eremitae Undervaldensis ... (1607 - Pariser Manuskript); - b) Abschrift der Bulle durch Eichhorn, Sammelband Neapel, fol. 60v-61v (alte Pag. 10-12)
Kommentar: Die Kapelle von Bruder Ulrich im Mösli, Einsiedlerkonfrater von Bruder Klaus, wurde um 1484 gebaut, sie trägt am Schlusstein des Eingangs diese Jahreszahl (R. Durrer, Seite 340). Im Winter 1486/87 reiste Bruder Ulrich nach Rom, um für seine Kapelle Ablässe zu bekommen. Am 2. Februar kehrte er zurück mit der Ablassbulle sowie mit einigen Reliquien. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kapelle zu jenem Zeitpunkt noch nicht ofizielle eingeweiht war, die Einweihung erfolgte erst im Jahre 1504, zusammen mit der Unteren Ranftkapelle (siehe Quelle 202). Als rein rechtlich-technische «Zwischenlösung» durfte Bruder Ulrich jedoch seit 1469 einen Tragaltar verwenden (Quelle 074).
Referenz: a) Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 390–391 (+ 340); b) Rupert Amschwand, Ergänzungsband, 182-184
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a) Mit der Hilfe des schwyzerischen Priesters Lukas Kolbin erhielt Ulrich von 16 Kardinälen (unter denen Roderich von Porto, Oliver von Sabina, Markus von Praeneste den ersten Rang einnahmen) für alle, welche seine Eremitenkapelle feierlich besuchten, weitgehende ewige Ablässe, mit einer Urkunde, die durch 16 grosse Siegel beglaubigt worden ist in Rom im Jahre der Erlösung des Erdkreises 1487, am 2. Februar, im dritten Jahr des Pontifikates des hohen Herrn Innozenz VIII., in der fünften Steuerperiode. Mit dieser Bulle (die in unserer Zeit in der in der Möslikapelle aufbewahrt wird) und mit einer grossen Menge Reliquien beladen, kehrte der Diener Gottes [aus Rom] heim ... b) Roderikus von Porto, Oliverius von Sabina, Markus von Palestrina, Julianus von Ostia, Johannes von Albano: Bischöfe [Kardinalbischöfe]; Johannes Michael von der Titelkirche des hl. Marcellus, Georgius von der Titelkirche S. Maria in Trastevere, Hieronymus von der Titelkirche des hl. Crisogonus, Johannes von der Titelkirche des hl. Vitalis, Dominikus von der Titelkirche des hl. Clemens, Paulus von der Titelkirche des hl. Sixtus, Johannes Jakobus von der Titelkirche des hl. Stephanus auf dem Cäliushügel: Priester [Kardinalpriester]; Franziskus vom hl. Eustachius, Raphael vom hl. Georgius in Velabro und Johannes von S. Maria in Aquiro: Diakone [Kardinaldiakone], durch göttliches Erbarmen Kardinäle der heiligen Römischen Kirche: wünschen den Christgläubigen insgesamt und einzeln, die diesen Brief lesen, ewiges Heil im Herrn. Wir glauben, Gottes Huld und himmlische Gnade zu erlangen, wenn wir den Geist der Christgläubigen durch gebührende Ermahnungen zu frommen Werken der Liebe einladen. Wir wünschen daher, dass die Kapelle, gewöhnlich «Oberer Ranft» [ungenau, richtig: «Mösli»] genannt, in der Pfarrei Kerns in der Diözese Konstanz gelegen, zu der, wie wir vernehmen, unser in Christus geliebter Priester Lukas Kolbing, Pfarrer von Muotatal, Freund Bruder Ulrichs, aus der gleichen Diözese, eine besondere Verehrung pflegt, mit geziemender Ehrfurcht besucht und von den Christgläubigen ständig in Ehren gehalten wird. (Wir wünschen), dass sie (die Kapelle) im ganzen Gebäude gebührend erneuert und unterhalten wird; dass sie mit Büchern, Kelchen, Leuchtern, kirchlichem Schmuckwerk und andern zum Gottesdienst nötigen Dingen würdig ausgestattet wird, damit die Gläubigen andachtshalber um so lieber dorthin kommen und zu deren (der Kapelle) Erneuerung, Erhaltung und Ausstattung ihre hilfreiche Hand bieten, je reicher sie sich dadurch mit dem Geschenk der himmlischen Gnade gestärkt sehen. Dem Anliegen des genannten Lukas überdies durch die demütig eingereichten Bitten geneigt, gewähren wir, die vorgenannten Kardinäle jeder für sich, im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes und die Autorität der heiligen Apostel Petrus und Paulus allen insgesamt und den einzelnen wahrhaft bussfertigen und durch die Beicht entsühnten Christgläubigen beiderlei Geschlechts, die die genannte Kapelle am Mittwoch nach dem Sonntag der Auferstehung unseres Herrn, am Pfingstmontag, an den Festtagen des heiligen Apostels Bartholomäus und des Bischofs Nikolaus und der Kirchweihe dieser Kapelle in der Zeit zwischen der ersten und der zweiten Vesper jährlich fromm besucht und zum vorgenannten Zweck hilfreiche Hand geboten haben, wie erwähnt, an den einzelnen vorgenannten Tagen, an denen sie dies tun, gnädig im Herrn einen Ablass von hundert Tagen von den auferlegten Bussen. Dies soll für alle künftigen Zeiten ewig dauern. Zur Beglaubigung all dessen im gesamten und einzelnen haben wir diesen Brief ausfertigen und durch Anhängung unserer gewohnten Siegel bekräftigen lassen. Gegeben zu Rom in unsern Residenzen im Jahre 1487 nach der Geburt Christi, am 2. Februar, in der fünften Indiktion, im dritten Jahr des Pontifikates unseres Herrn und Vaters in Christus, Innozenz VIII. durch Gottes Gnade Papstes. |
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